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Kerstin Kölling Personalberatung - Arbeitvermittlung
Viele Wege führen zum Ziel.

Von privater Arbeitsvermittlung gehört haben viele, doch was es bedeutet, wissen nur wenige.
Im Grunde ist es ganz einfach: Laut Schätzungen werden von allen tatsächlich verfügbaren Stellen nur noch ca. 40 % über die Arbeitsagenturen ausgeschrieben. Das hat zur Folge, dass viele interessante Positionen für Arbeitsuchende über diese offiziellen Kanäle nicht zugänglich sind.
Umgekehrt entgeht auch den Unternehmen so manch' interessanter Bewerber…

Hier kommen private Arbeitsvermittler zum Zuge: Sie kennen nicht nur den jeweiligen Arbeitsmarkt, sondern auch ihre entsprechenden Klienten, sie können einschätzen, welcher Arbeitsuchende zu welchem Arbeitgeber passt – fachlich und menschlich. Auf dieses Know-How kann jeder zurückgreifen: mit dem offiziellen Vermittlungsgutschein der Arbeitsagenturen – und zwar kostenfrei!

Bitte beachten Sie: wir sind in diesem Bereich nicht mehr für Sie aktiv. Anschriften und Kontaktdaten geeigneter Vermittler erhalten Sie über die Bundesagentur für Arbeit bzw. im Internet. Viel Erfolg!

FAQ / Was ist zu beachten?

Wer zahlt die Vermittlung?
Der private Arbeitsvermittler erhält eine Provision vom Arbeitsamt – nur bei erfolgreicher Vermittlung. Für Firmen und anspruchsberechtigte Arbeitsuchende bleibt diese Dienstleistung kostenfrei.

Wer ist anspruchsberechtigt?
Die Erprobung des Gutscheinverfahrens wurde erneut bis nunmehr einschließlich Ende 2010 verlängert. Einen Rechtsanspruch hat bis zu diesem Zeitpunkt, wer mindestens 8 Wochen (neu: seit 01.01.2008, vorher: 6 Wochen) Arbeitslosengeld bezieht und noch nicht vermittelt ist..

Arbeitsuchende nach Hartz IV (Empfänger von Alg II) haben auch weiterhin keinen Rechtsanspruch auf einen VGS. Hier kann die Agentur für Arbeit im Ermessen entscheiden.

Grundsätzlich kann jedoch dieses Vermittlungsangebot jeder nutzen, auch Berufstätige oder Menschen ohne Gutschein-Anspruch. Im Erfolgsfalle zahlen diese dann die Provision selbst.

Wo bekomme ich den Vermittlungsgutschein?
Der Gutschein kann telefonisch, schriftlich oder persönlich formlos bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden und gilt dann 3 Monate. Ist in dieser Zeit keine erfolgreiche Vermittlung zustande gekommen, kann der Gutschein wiederum für weitere 3 Monate beantragt werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Arbeitsagenturen nicht von allein auf Sie zukommen; um die erneute Beantragung kümmert sich der Gutscheinbesitzer selbst.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Das neue Beschäftigungsverhältnis muss im Inland bestehen, mindestens 3 Monate dauern, sozialversicherungspflichtig sein, eine Mindestwochenarbeitszeit von 15 Std. beinhalten und bei einem Arbeitgeber abgeschlossen werden, bei dem der neue Mitarbeiter in den letzten 4 Jahren vor der Arbeitslosmeldung entweder gar nicht oder nicht länger als drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. (Ausnahme: Personenkreis nach § 72 SGB IX.) Private Arbeitsvermittlung hat das Ziel, befristete oder unbefristete, „ganz normale“ Beschäftigungsverhältnisse entstehen zu lassen – der private Vermittler tritt auf wie ein „Makler“, jemand, der sowohl A als auch B kennt und diese beiden zusammenführt.

Was muss ich sonst noch beachten?
Arbeitsuchende sollten ihre Bemühungen um einen neuen Arbeitsplatz ernst meinen und voll dahinter stehen. Vorgeschlagene Bewerbungstermine werden natürlich wahrgenommen bzw. rechtzeitig abgesagt, wenn etwas Unvermeidliches dazwischen kommt. Ganz wichtig: selbst aktiv bleiben, auch wenn private Vermittler eingeschaltet sind. Die Arbeitslosigkeit soll ja so schnell wie möglich beendet werden.